Anschrift & Kontakt

Pfarramt

Fax:
09181 46256-199

 Kapuzinerstraße 4 • 92318 Neumarkt
Anreise & Öffnungszeiten
Web: neumarkt-evangelisch.de
Facebook: NeumarktEvangelisch
Instagram: neumarkt_evangelisch
YouTube: Neumarkt Evangelisch

Kirchengemeinde/Dekanat

Dekanin Christiane Murner
Dekanin Christiane Murner, Foto: Amthor


 Kapuzinerstraße 4 • 92318 Neumarkt
Seelsorgegebiet: Sprengel 1

Kirchengemeinde

Pfarrer Michael Murner
Geschäftsführender Pfarrer, Vorsitz Kirchenvorstand
Pfarrer Michael Murner, Foto: Amthor


 Kapuzinerstraße 4 • 92318 Neumarkt
Seelsorgegebiet: Sprengel 2

Kirchengemeinde/Dekanat

Pfarrer Andreas Grell
Stellvertretender Dekan, Seniorenarbeit


 Kapuzinerstraße 4 • 92318 Neumarkt
Seelsorgegebiet: Sprengel 4

Trauung

Sie möchten kirchlich heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen und begleiten Sie gern bei diesem Schritt. Sie können jederzeit in unserer Kirchengemeinde Neumarkt kirchlich getraut werden, auch wenn nur ein Partner einer christlichen Kirche angehört.

Die kirchliche Trauung ist nach unserem Verständnis in der Evangelisch-Lutherischen Kirche eine Segenshandlung. Zwei Menschen, die sich lebenslange Treue versprechen, wird der Segen Gottes für ihre Gemeinschaft zugesprochen.

Ganz praktisch: Bitte fragen Sie im Pfarramt nach einem Termin für Ihre Hochzeit nach. Dabei können Sie auch angeben, wo Sie gern heiraten möchten: Wir als Gemeinde haben die Christuskirche (280 Sitzplätze), die Schloßkapelle Woffenbach (50 Sitzplätze), die Evangelische Kirche in Deining (50 Sitzplätze) und den Klostersaal im Evangelischen Zentrum (140 Sitzplätze) als Trauungsort zur Auswahl.

Nehmen Sie bitte anschließend Kontakt mit dem für Sie zuständigen Pfarrer bzw. Pfarrerin auf, um Ihr Traugespräch zu vereinbaren. Hier finden Sie den für Sie zuständigen Pfarrer (hängt ab von Ihrer Wohnadresse): Sprengeleinteilung. Mit diesem besprechen Sie den Ablauf Ihrer kirchlichen Hochzeit. Wie stellen Sie sich Ihre Hochzeit vor? Welche Lieder möchte Sie singen (lassen)? Welche musikalischen Wünsche haben Sie?

Mehr Informationen über die ökumenische Trauung finden Sie hier.

„Wenn sich Paare entscheiden zu heiraten, versprechen sie, Verantwortung zu übernehmen, sich die Treue zu halten und verlässlich füreinander da zu sein – egal ob hetero oder gleichgeschlechtlich. Diesen Schritt gegenseitiger Liebe wollen viele Paare unter Gottes Schutz und Segen stellen.

Seit 2018 ist die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in einem öffentlichen Gottesdienst – also eine Hochzeit in der Kirche - in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern möglich.

Mehr Informationen zum Segen gleichgeschlechtlicher Paare finden Sie hier.

Das Anmeldeformular für die Trauung finden Sie hier.

Für die häufigsten Fragen haben wir die Antworten nachfolgend schon zusammengestellt. Bitte wenden Sie sich gerne an uns, wenn weitere Fragen offen sind!

Welche Unterlagen benötigen wir für die Trauung?

  • Anmeldeformular
  • Geburtsurkunden
  • Taufurkunde(n)
  • Heiratsurkunde oder Termin der standesamtlichen Trauung
  • gegebenenfalls Scheidungsurteil

Darf während des Gottesdienstes fotografiert und gefilmt werden?

Bitte bestimmen Sie ein oder zwei Personen, die fotografieren und/oder filmen, damit Ihre Hochzeit nicht im Blitzlichtgewitter untergeht. Die Fotografen sollen sich bitte vor der Trauung mit dem durchführenden Pfarrer in Verbindung setzen.

Können wir uns an der Gestaltung des Traugottesdienstes beteiligen?

Ja, wir freuen uns, wenn Sie Ihre Trauung mit Ihren Ideen mitgestalten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung am Traugottesdienst. Oft wird zum Beispiel der Blumenschmuck in der Kirche gestaltet, die Trauung musikalisch mitgestaltet, Lieder ausgewählt oder Solisten einbezogen.

Die Trautexte können mit ausgewählt werden, die Fürbitten mit formuliert werden, Freunde und Verwandte können gerne im Traugottesdienst mitwirken.

Einen passenden Bibelvers als Trauspruch finden Sie vielleicht auch hier: www.trauspruch.de

Kann ich kirchlich heiraten, wenn ich geschieden bin?

Ja!  Die Evangelische Kirche nimmt es ernst, dass Ehen – trotz aller Liebe und allem guten Willen – scheitern können. Sie weiß aber auch um die Kraft der Vergebung. Wenn zwei Menschen noch einmal heiraten wollen, möchten wir sie in diesem Wunsch unterstützen, und ermöglichen die Wiederheirat nach einem eingehenden Gespräch. Ein Neuanfang mit Gottes Segen in einer Trauung soll möglich sein. Dafür treten wir ein.

Da dazu manche Fragen zu klären sind, bitten wir Sie, den längeren Weg einzuplanen, und rechtzeitig auf Ihren Pfarrer zuzugehen.

Kann ich auch kirchlich heiraten, wenn mein Partner einer anderen oder keiner Konfession angehört?

„In deiner Kirche oder in meiner Kirche?“ Wenn Partner zwei verschiedenen Konfessionen angehören, muss vieles ausgehandelt werden. Aber es gibt gute Möglichkeiten, dass beide zu ihrem Recht kommen. Für manche konfessionsverbindenden Paare steht von Anfang an fest, entweder evangelisch oder katholisch zu heiraten. Wenn Sie sich aber nicht für eine rein katholische oder eine rein evangelische Trauung entscheiden können, ist eine "ökumenische Trauung" ein Kompromiss, der beide Konfessionen berücksichtigt.

Entscheidend ist das Kirchengebäude
Ganz "ökumenisch" ist auch diese Trauung nicht. Es handelt sich dabei immer um eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers / einer evangelischen Pfarrerin, beziehungsweise um eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers, – je nach der Hochzeitskirche, in der die Zeremonie stattfindet. Kirchenrechtlich gilt eine Trauung als katholisch, wenn sie unter katholischer Federführung in einer katholischen Kirche vollzogen wurde, und entsprechend als evangelisch, wenn sie nach evangelischer Liturgie in einer evangelischen Kirche gefeiert wird.
Klingt kompliziert? Wenden Sie sich einfach zuerst an uns. Wir helfen Ihnen gerne dabei, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen, und die dazu nötigen Schritte zu gehen.

Bei Partnern anderer Religionen
Wenn ein Partner evangelisch ist, und der andere Partner keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert!
Auch hier gilt: Wenden Sie sich einfach zuerst an uns.