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Vorsorgevollmacht – Wer soll mich wann in einer Notsituation rechtlich vertreten?

Freitag, 1. Februar 2019, um 19 Uhr: Veranstaltung im Rahmen der Ausstellung "Was bleibt." mit Notar Dr. Dr. Bernhard Seeger im Klostersaal

Kann ein Erwachsener aufgrund Alters oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen, muss eine Betreuung eingerichtet werden. Das gerichtliche Betreuungsverfahren wird von vielen Bürgern als belastend empfunden, u.a. wegen der mit ihm verbundenen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit, der Kosten und wegen der Möglichkeit der Bestellung eines Berufsbetreuers. Als Instrument, um ein Betreuungsverfahren zu vermeiden, sieht der Gesetzgeber die Vorsorgevollmacht vor. Hierüber wird an diesem Abend informiert.

Veranstaltungsort: Klostersaal Evangelisches Zentrum, Kapuzinerstr. 5, 92318 Neumarkt i.d.OPf.


Die Ausstellung „Was bleibt.“ vom 19. Januar bis 27. Februar 2019

Die Ausstellung kann an Werktagen von 9 bis 17 Uhr sowie nach den Gottesdiensten in der Christuskirche und im Klostersaal besucht werden.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Ausstellung vor und nach der oben aufgeführten Veranstaltung zu besichtigen.
Für Führungen durch die Ausstellung (auch für Gruppen) sowie für Rückfragen zu "Was bleibt." wenden Sie sich bitte an:

Stefanie Finzel
Referentin für Fundraising
Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Neumarkt i.d.OPf.
Kapuzinerstraße 4, 92318 Neumarkt i.d.OPf.
Tel: 09181/46256-113

 

Weitere Informationen:

 

Zur Vorankündigung der gesamten Veranstaltungsreihe "Was bleibt. Weitergeben, Schenken, Stiften, Vererben." mit einer Liste der bisherigen Ankündigungen "Verwandte Nachrichten" ...

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