Neue Corona-Regel: Nur mit FFP2 in den Gottesdienst

Auch für den Gottesdienstbesuch gilt nun eine FFP2-Maskenpflicht.

Die evangelische Kirchengemeinde Neumarkt hat ihr Hygienekonzept für die Gottesdienste aktualisiert aufgrund der neuesten Verordnungen der Landesregierung.

Die wichtigste Änderung: Ab sofort gilt für alle Gottesdienstbesucher eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahme sind  Kinder unter sieben Jahren.

Da ärztliche Atteste beim Einlass nicht auf ihre Echtheit überprüft werden können, werden diese nicht anerkannt.

Das gesamte Hygienekonzept unserer Kirchengemeinde finden Sie hier.

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