Die evangelische Kirchengemeinde Neumarkt hat ihr Hygienekonzept für die Gottesdienste aktualisiert aufgrund der neuesten Verordnungen der Landesregierung.
Die wichtigste Änderung: Ab sofort gilt für alle Gottesdienstbesucher eine FFP2-Maskenpflicht. Ausnahme sind Kinder unter sieben Jahren.
Da ärztliche Atteste beim Einlass nicht auf ihre Echtheit überprüft werden können, werden diese nicht anerkannt.
Das gesamte Hygienekonzept unserer Kirchengemeinde finden Sie hier.