Die meisten Mitglieder der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zahlen Kirchensteuer und Kirchgeld. Doch was ist der Unterschied? Und was geschieht eigentlich damit?
Die Kirchensteuer ist ein an der Lohn- oder Einkommenssteuer orientierter Mitgliedsbeitrag. Die Höhe der Kirchensteuer beträgt in Bayern 8% der persönlichen Lohn- oder Einkommenssteuer (nicht des Einkommens!) und richtet sich somit nach den individuellen Einkommensverhältnissen. Sie ist die finanzielle Basis für das kirchliche Arbeiten in den Kirchengemeinden, aber auch für übergemeindliche Einrichtungen.
Mit der Kirchensteuer – rund 65 Prozent der Gesamteinnahmen der bayerischen Landeskirche – wird diese Fülle wichtiger Dienste und Angebote möglich. So bleibt Kirche lebendig und gibt Unterstützung im Großen wie im Kleinen: Für Sie, Ihre Familie, Ihre Nachbarn, Ihre Kirchengemeinde. Ausführliche Informationen dazu, insbesondere über die Verteilung der landeskirchlichen Finanzmittel, finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landeskirche www.kirche-und-geld.de/kirchensteuer.php.
Wir bedanken uns an dieser Stelle bei Ihnen sehr herzlich für Ihre regelmäßige Unterstützung in Form Ihrer Kirchensteuer, mit der Sie viel Gutes tun!
Gleichermaßen dankbar sind wir für Ihr jährliches Kirchgeld. Das Kirchgeld ist Teil der Kirchensteuer, der nicht automatisch eingezogen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie darum, es selbst an Ihre eigene Kirchengemeinde zu entrichten. Das Kirchgeld bleibt vollständig in der Gemeinde, kommt also Ihrer Kirchengemeinde direkt zugute. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, ganz konkrete Projekte vor Ort zu unterstützen.
In den anderen Landeskirchen werden 9 % Kirchensteuer erhoben, in Bayern nur 8 %. Auch deswegen sind die Kirchengemeinden auf das Kirchgeld angewiesen. Da es sich um keine freiwillige Spende handelt, sondern um einen Teil der Kirchensteuer, erhalten Sie über den Betrag leider keine Spendenquittung. Sowohl die automatisch abgeführte Kirchensteuer, wie auch das an die Kirchengemeinde gezahlte Kirchgeld, können Sie allerdings beim Lohn-/Einkommensteuerjahresausgleich geltend machen.
Wie auch die Kirchensteuer ist das Kirchgeld einkommensabhängig. Das jährliche Kirchgeld beträgt zwischen 20 Euro und höchstens 120 Euro. Grundlage für die Selbsteinstufung der Mitglieder ist eine Tabelle. Der Kirchenvorstand der Kirchengemeinde hat für das Jahr 2024 für Neumarkt die Hebesätze wie folgt festgelegt:
Eigene Einkünfte (brutto) | Kirchgeld |
0 bis 11.604 Euro | 0 Euro |
11.605 bis 24.999 Euro | 20 Euro |
25.000 bis 39.999 Euro | 40 Euro |
40.000 bis 54.999 Euro | 65 Euro |
55.000 bis 69.999 Euro | 95 Euro |
70.000 und mehr Euro | 120 Euro |
Der Freibetrag richtet sich nach den gesetzlichen Grundlagen.
Weitere Einzelheiten zu diesem Thema finden Sie auf den Internetseiten der Bayerischen Landeskirche http://www.kirche-und-geld.de/kirchgeld.php.
Vom Kirchgeld befreit sind alle Gemeindeglieder unter 18 Jahren, und alle Gemeindeglieder über 18 Jahren, wenn ihre jährlichen Einkünfte das Existenzminimum nach §32a Abs. 1 Satz 2 Nr.1 EStG nicht übersteigen.
In unserer Kirchengemeinde werden Sie jährlich in einem persönlichen Anschreiben unseres Pfarramtes an das Kirchgeld erinnert und über das aktuelle Gemeindeleben informiert.